Bera­tungs­leh­rer

Tätig­keits­ho­ri­zont des Beratungslehrers

Der Bera­tungs­leh­rer steht Schü­le­rin­nen und Schü­lern, Eltern aber auch Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen unter­stüt­zend zur Sei­te. Die Gesprä­che unter­lie­gen der Frei­wil­lig­keit und der Schwei­ge­pflicht. Zu den Auf­ga­ben­be­rei­chen des Bera­tungs­leh­rers gehö­ren Leis­tungs­dia­gno­se/-Tests, Schul­lauf­bahn­be­ra­tung, Unter­stüt­zung und Bera­tung bei der Bewäl­ti­gung von Leis­tungs­schwä­chen, bei Lern- und Schul­schwie­rig­kei­ten und Ver­hal­tens­auf­fäl­lig­kei­ten, Unter­stüt­zung bei per­sön­li­chen Pro­ble­men – ent­wick­lungs­psy­cho­lo­gi­scher Art… – sowie die Unter­stüt­zung bei Begab­ten­för­de­rung. Der Bera­tungs­leh­rer über­nimmt kei­ne the­ra­peu­ti­sche Auf­ga­ben, son­dern hilft bei der Erar­bei­tung ver­schie­de­ner Unterstützungsprogramme.